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BBK 1/2001 S. 4079
Voller Veräußerungsfreibetrag bei Aufgabe eines Restbetriebs (§ 14, § 16 Abs. 4 EStG a. F.)
Wird nach der unentgeltlichen Übertragung eines (forstwirtschaftlichen) Teilbetriebs der (landwirtschaftliche) Restbetrieb aufgegeben, so steht dem Land- und Forstwirt hierfür gem. der volle Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG a. F. zu.