Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BBK 1/2001 S. 4077
Zuständiges FA für den Investitionszulagenantrag
Sind nach den Regelungen der AO 1977 in einer Großstadtgemeinde (z. B. Berlin) mehrere FÄ für die Besteuerung nach dem Einkommen zuständig, kann der Antrag auf Gewährung von InvZul fristwahrend bei jedem dieser FÄ gestellt werden ().