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BBK 8/2003 S. 4300

KG | Behandlung eines Gehalts als Sondervergütung eines Kommanditisten

Eine Sondervergütung i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG liegt gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 58/02, EFG 2003 S. 385) nicht vor, wenn die Kommanditistin einer KG aufgrund eines Arbeitsvertrags mit einer GmbH Büroarbeiten für die KG erledigt, die die Anteile an dieser GmbH im Sonderbetriebsvermögen hält.

[kr]