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KG | Sondervergütung bei Zwischenschaltung einer OHG (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
Erbringt der Komplementär einer KG als Angestellter einer zwischengeschalteten OHG Managementleistungen für die KG, so handelt es sich bei den hierfür gezahlten Vergütungen gem. rkr. (EFG 2003 S. 1538) um Sondervergütungen i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, wenn die Komplementäre Dienstleistungen für die KG erbracht haben, zu denen sie kraft Gesellschaftsrechts als persönlich haftende Gesellschafter der KG verpflichtet waren. Dabei sei nicht von Bedeutung, dass zwischen der KG und der OHG keine Beteiligung bestehe.