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Personengesellschaft | Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen an ausgeschiedene Mitunternehmer
Mit Urteil vom - VIII R 42/96 hatte der BFH entschieden, dass eine in der Steuerbilanz gebildete Rückstellung wegen Versorgungsleistungen an eine Gesellschafter-Witwe in der Bilanz zum nicht gewinnerhöhend aufzulösen und auch nicht in einer Sonderbilanz entsprechend zu aktivieren ist. Soweit noch Rechtsbehelfsverfahren anhängig seien, die diesem Sachverhalt entsprechen, bestehen gem. II 2.01 keine Bedenken, diese Verfahren im Sinne der noch nicht amtlich veröffentlichten BFH-Rechtsprechung abzuschließen.