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Aufwendungen für berufsbegleitende Studien der BWL als Werbungskosten
(1) Aufwendungen eines Sozialversicherungs-Fachangestellten und Betriebswirts (VWA) für berufsbegleitende erstmalige Hochschulstudien in den Studiengängen BWL und Rechtswissenschaft stellen Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit dar (, BFH/NV 2003 S. 1318). (2) Die Aufwendungen eines Groß- und Außenhandelskaufmanns für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium im Studiengang BWL sind gem. , BFH/NV 2003 S. 1320, als Werbungskosten abzugsfähig.