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Erteilung von Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG und Anrechnung des Steuerabzugsbetrags in Insolvenzfällen
Seit dem sind unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen im Inland verpflichtet, einen Steuerabzug von 15 v. H. der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens vorzunehmen, sofern dieses nicht eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Mit dem wird das die Anwendung der §§ 48 ff. EStG erläuternde (BStBl I S. 1399) in Tz. 33 und Tz. 88 geändert. Diese Änderungen beziehen sich auf den Steuerabzug in Insolvenzfällen und sind aufgrund des notwendig geworden. ?Hinweis: Der Volltext des BMF-Schreibens kann beim Kundenservice des NWB-Verlags unter Tel.: 0 23 23/1 41-1 71 oder per E-Mail: service@nwb.de angefo...