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BBK 18/2003 S. 4337

Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus Miet- und Pachtzahlungen

Gem. rkr. (EFG 2003 S. 1205) sind Vorsteuern aus Mietzahlungen nicht abzugsfähig, wenn die USt zwar in dem Mietvertrag, nicht aber in den die Zahlungen bestätigenden Belegen (z. B. Barquittungen) gesondert ausgewiesen ist.

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