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GmbH | Abzugsfähigkeit von Beraterhonoraren
Die ungewöhnliche Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung eines Beratervertrags steht gem. nrkr. (BFH-Az.: V R 19/03, EFG 2003 S. 1040) der einkommensmindernden Erfassung der gezahlten Beraterhonorare bei einer KapGes nicht entgegen, wenn die Honorare nicht als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu qualifizieren sind oder Anhaltspunkte für eine vGA fehlen. Die Vermutung, dass die an einen Berater gezahlten Honorare von diesem als Schmiergeldzahlungen weitergeleitet wurden, führt nach Auffassung des FG nicht zur Abzugsbeschränkung gem. § 160 Abs. 1 AO, wenn Anhaltspunkte für die Kenntnis oder sogar eine Weisung des Zahlungsverpflichteten fehlen. Die Aktivierung eines Schadenersatzanspruchs wegen Geschäftsführerhaftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG komme bei fehlender hinreichender Ko...