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Aufwendungen für häuslichen Telearbeitsplatz
Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG liegen für Aufwendungen für die Einrichtung eines erstmals im Folgejahr beruflich genutzten häuslichen Telearbeitsplatzes nicht vor. Gem. nrkr. Urteil des FG München vom
S. 696
- 10 K 2741/01 gilt das auch bei einer entsprechenden Anwendung des Rechtsgedankens der vorab entstandenen Werbungskosten. Eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, zwei Wochentage der Telearbeit im Büro abzuleisten, schließe es aus, das häusliche Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betriebl. und berufl. Tätigkeit anzusehen (BFH-Az.: VI B 168/02, EFG 2003 S. 928).