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BBK 13/2003 S. 4320

GmbH & Co. KG | Publizitätspflicht des Jahresabschlusses gemeinschaftsrechtswidrig?

Mit Beschluss vom  - 45 T 1/02 hat das LG Essen dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es mit dem Gemeinschaftsgrundrecht der Berufs-, der Presse- und Rundfunkfreiheit sowie dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei, dass eine GmbH & Co. KG zur Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts verpflichtet werde, ohne dass der Kreis der zur Einsichtnahme berechtigten Personen eingeschränkt sei bzw. ohne dass eine GmbH & Co. KG mit natürlicher Person als Vollhafter ebenfalls zur Offenlegung verpflichtet sei (vgl. StuB 2003 S. 174).

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