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Zulagenschädliche Vermietung eines Wirtschaftsguts (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1986)
Vermietet der Investor ein unbewegliches Wirtschaftsgut, das er für sein Einzelunternehmen hergestellt und genutzt hat, vor Ablauf der Verbleibensfrist einer GmbH & Co. KG für deren Betrieb, so verwendet er das Wirtschaftsgut nicht während des gesamten Verbleibenszeitraums ausschließlich zu eigenen betriebl. Zwecken, auch wenn er alleiniger Kommanditist und alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist ().