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Kapitalgesellschaft | Pensionsrückstellungen und vGA
Bei der Beurteilung, ob Zuführungen zu Pensionsrückstellungen eine vGA darstellen, können gem. nrkr. , G, F (BFH-Az.: I R 99/02, EFG 2003 S. 484) auch erst nach dem Zusagezeitpunkt abgeschlossene Rückdeckungsversicherungen sowie die erst dann erfolgreiche Erprobung eines Geschäftsführers berücksichtigt werden. Keine vGA liegt nach Ansicht des FG bei durchgeführter mündlich vereinbarter Direktversicherung vor.