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BBK 11/2003 S. 4312

GmbH | steuerrechtliche Qualifizierung von gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschlüssen

Um im Rahmen einer Gewinnausschüttung das bestehende KSt-Guthaben realisieren zu können, muss ein den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechender Gewinnverteilungsbeschluss vorliegen. Nach der liegt Bezug nehmend auf ein (BFH/NV 2002 S. 540) immer dann ein den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechender Gewinnverteilungsbeschluss vor, wenn er zivilrechtlich wirksam zustande gekommen ist. Dieser Grundsatz ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

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