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BBK 11/2003 S. 4310

Anrechnung von Knappschaftsrenten, Unfallrenten und anderen anrechenbaren Beträgen bei Pensionsrückstellungen

Nach der betragen bei der Bildung von Pensionsrückstellungen die monatlichen Anrechnungsbeträge auf den Gruppenhöchstbetrag für Bilanzstichtage bis zum unverändert 1 155 € und für Bilanzstichtage ab dem 1. 10. bis zum 1 210 €

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