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BBK 1/2004 S. 4368

Kapitalgesellschaft | vGA bei Pensionsrückstellung

Ist eine Pensionszusage unangemessen, so führt die Zuführung zu einer Pensionsrückstellung teilweise zu einer vGA, die, soweit sie sich in der Steuerbilanz ausgewirkt hat und demgemäß den Bilanzgewinn gemindert hat, dem Gewinn außerhalb der Bilanz hinzuzurechnen ist. Der Bilanzposten „Pensionsrückstellung„ kann gem. (BFH-Az.: I R 70/03, EFG 2003 S. 1729) nicht berichtigt werden.

[KA]