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Zuständigkeit bei Streitigkeiten über den Inhalt von Lohnbescheinigungen
Ist zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber streitig, in welcher Höhe Arbeitslohn gezahlt wurde, so handelt es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit, für deren Entscheidung das Arbeitsgericht zuständig ist. Wird wegen der streitigen Höhe des Arbeitslohns eine Änderung der LSt-Bescheinigung begehrt, ist für die Entscheidung über diesen Anspruch gem. rkr. (EFG 2003 S. 1639) ebenfalls das Arbeitsgericht zuständig.