Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Veräußerungsverlust einer wesentlichen Beteiligung
Der Zeitpunkt der Realisierung eines Veräußerungsverlustes aus einer wesentlichen Beteiligung kann vor dem Abschluss der Liquidation der Gesellschaft liegen, wenn die Gesellschaft im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war. Als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG kommen nicht nur Aufwendungen, die als Nachschüsse (§ 26 GmbHG) oder als verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters in Betracht ().