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BBV 2/2004 S. 6

Einkünfteerzielungsabsicht bei Leibrentenverträgen und Kapitaleinkünften

Für die Einkünfteerzielungsabsicht bei Leibrentenverträgen und bei Kapitaleinkünften ist gleichermaßen eine Totalgewinnprognose erforderlich. Nach dem kommt es bei Einkünften aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG kommt es auf den mutmaßlichen Überschuss der steuerpflichtigen Ertragsanteile über die Werbungskosten an. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist für die Totalgewinnprognose der Überschuss der Zinseinnahmen über die Werbungskosten zu prüfen. Die Grundsätze zur Einkünfteerzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind auf andere Einkunftsarten nicht übertragbar.