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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Der Große Senat des BFH hat mit den und zwei grundsätzliche Entscheidungen zur Behandlung von wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen getroffen. Das (BStBl 2002 I S. 893) überarbeiten. Bis zu dieser Überarbeitung soll in allen noch offenen Fällen wie folgt verfahren werden: Die Rechtsgrundsätze der BFH-Beschlüsse sind anzuwenden, sofern dies vom Übergeber und vom Übernehmer übereinstimmend beantragt wird. Beantragen Übergeber und Übernehmer übereinstimmend die weitere Anwendung des o. a. BMF-Schreibens, ist den Anträgen zu folgen. Wird kein Antrag gestellt, sind die Rechtsgrundsätze der BFH-Beschlüsse anzuwenden; Veranlagun...