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Zuordnung einer spekulativen Anlage zum Betriebsvermögen
Eine extrem spekulative Finanzanlage (Verzinsung von 1 300 v. H.) ist nach Ansicht des , objektiv nicht geeignet, das Betriebskapital zu stärken. An einer klaren und eindeutigen Zuordnung zum Betriebsvermögen fehlt es, wenn die betriebliche Erfassung erstmals eineinhalb Jahre nach dem Erwerb erfolgt.