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Aufklärungs- und Prüfungspflichten des Anlageberaters
Erteilt ein Anlagevermittler Auskunft zu der Sicherheit der Kapitalanlage, indem er ohne Einschränkung auf die Angaben des Kapitalsuchenden verweist, macht er sich dessen Aussagen bei der Auskunft zu Eigen. Hat er in einem solchen Fall die Sicherheit der Kapitalanlage nicht geprüft, muss er dies nach dem dem Kunden gegenüber auch ungefragt deutlich machen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt das . Danach haftet ein Anlageberatungsunternehmen wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten durch seine Außendienstmitarbeiter, wenn im Zusammenhang mit dem empfohlenen Erwerb einer Eigentumswohnung kein Hinweis erfolgt, dass die mitgeteilten Wirtschaftlichkeitsdaten der Immobilie ungeprüft von dem Verkäufer übernommen worden sind. Allerdings kann nach Ansicht des OLG den Erwerber ein Mitverschulden treffen, wenn er die Wohnung vor dem Erwerb nicht besichtigt.