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BBV Nr. 1 vom Seite 23

Die gescheiterte Ehe

Steuerfolgen der Trennung von Ehegatten

Richter am BFH Professor Dr. Hans-Joachim Kanzler

Etwas Statistik und Überblick zu den trennungsbedingten Steuerfolgen

Die Zahl der Ehescheidungen in Deutschland hat im Jahr 2002 einen neuen Höchststand erreicht. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamts wurden 2002 rund 204 200 Ehen rechtskräftig geschieden. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 6 700 Scheidungen bzw. 3,4 v. H. und entspricht dem Trend kontinuierlich ansteigender Scheidungszahlen, der sich mit Ausnahme des Jahres 1999 seit 1992 beobachten lässt. Kenntnisse nachteiliger Steuerfolgen sind also von großer praktischer Bedeutung und können dazu beitragen, dass sich aus dem Zusammenbruch einer Beziehung nicht auch noch ein wirtschaftlicher Schaden ergibt, der die zwischenmenschliche Katastrophe noch verschärft.

Mit der Trennung verlieren die Ehegatten alle steuerlichen Vergünstigungen, die an die Ehe geknüpft sind. Dazu gehören etwa die erbschaft- und schenkungsteuerlichen sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen, wie die Steuerbefreiung für ehebedingte Zuwendungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, der allgemeine Freibetrag und der besondere Versorgungsfreibetrag nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 1, 17 Abs. 1 ErbStG sowie die günstige Steuerklasse I nach § 15 ErbStG. Im Grunderwerbsteuerrecht e...