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BBV Nr. 1 vom Seite 17

Die Unternehmensstiftung – ein Instrument der Unternehmensnachfolge?

Rechtsanwalt Dr. Andreas Richter LL. M. (Yale)

Stiftung und Unternehmensnachfolge

Die Zahl der Unternehmensstiftungen ist hinreichend groß, um sie als eine Normalerscheinung bei der Organisation von Unternehmen und der Gestaltung der Unternehmensnachfolge anzusehen. Der Gesetzgeber bekennt sich mit der Formulierung in § 80 Abs. 2 BGB, dass „der Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährde(n)„ darf, zu dem in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Leitbild der gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung. Somit sind sämtliche Stiftungstypen – auch Familien- und unternehmensverbundene Stiftungen – von Gesetzes wegen in allen Bundesländern erlaubt. Die einzelnen Bundesländer setzen diese Vorgaben des novellierten Bundesstiftungsrechts gegenwärtig um.

Die Stiftung gibt (auch) dem Unternehmer die Möglichkeit, seinen Namen und seinen Willen zu verewigen. Dieser oft zitierte Satz, angewandt auf die Unternehmensstiftung, beleuchtet das Grundproblem der Institutionalisierung eines Unternehmens durch eine Stiftungslösung. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der auf „Ewigkeit„ gerichteten, von lebenden Personen abgelösten Stiftung und der dauernden Veränderung des von Personen abhängigen Unternehmens, seiner Aufgaben un...