Frist für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer bei
fehlender Anzeige der Beteiligten i.S. v. § 19 GrEStG
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Die Anzeige des Notars über die
Veräußerung eines Grundstücks löst trotz nunmehriger
Kenntnis des für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zuständigen FA
über den Rechtsvorgang nicht den Beginn der Frist für die Festsetzung
der Grunderwerbsteuer aus. Als Steuererklärung i.S. des § 170 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 AO 1977 gilt allein die Anzeige der Beteiligten i.S. des § 19
GrEStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1051 Nr. 17 EFG 2004 S. 676 Nr. 9 DAAAB-17678
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