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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 300/00

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1

Einkommensteuergesetz: Berücksichtigung von Sprachcomputern bei den Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für einen Sprachcomputer (Deutsch/Englisch) mit der Ausstattung einer französischen Sprachkarte sind nur dann den Werbungskosten zuzurechnen, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und die Lebensführung ganz in den Hintergrund tritt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAB-17665

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