MinöStV: Anspruch auf Vergütung der ausgefallenen Mineralölsteuer
Leitsatz
Spätestens zwei Monate nach der Belieferung des Schuldners ist die gerichtliche Verfolgung des Zahlungsanspruchs einzuleiten,
um den Anspruch auf Vergütung der ausgefallenen Mineralölsteuer zu erhalten. Die gerichtliche Verfolgung des Zahlungsanspruchs
ist auch dann zu betreiben, wenn zwischenzeitlich ein Antrag auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung über das Vermögen des Schuldners
gestellt worden ist. Eine 3. Mahnung kann nicht mehr als rechtzeitig im Sinne des § 53 Abs. 1 Ziffer 3 MinöStV angesehen werden,
wenn zwischenzeitlich bei Ablauf der mit der 3. Mahnung gewährten Zahlungsfrist schon konkrete Schritte zur gerichtlichen
Verfolgung des Anspruchs hätten ergriffen werden müssen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAB-17662
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