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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1430/03

Gesetze: EStG § 33

Kein Abzug der Aufwendungen für eine Fahrstuhlanlage als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Auch bei schwerer Krankheit des Steuerpflichtigen können Aufwendungen für eine Fahrstuhlanlage in einem selbst genutzten Einfamilienhaus nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Wegen eines geschaffenen Gegenwerts fehlt es an den Merkmalen der „Belastung„ und „Außergewöhnlichkeit„.

Fundstelle(n):
YAAAB-17645

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