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InvStG § 27

Kapitel 3: Spezial-Investmentfonds

Abschnitt 1: Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds

§ 27 Rechtsformen von inländischen Spezial-Investmentfonds

Inländische Spezial-Investmentfonds können gebildet werden

  1. in Form eines Sondervermögens nach § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder

  2. in Form einer Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital nach § 108 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

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HAAAG-67517

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