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Verwaltungsrecht | Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise verfassungswidrig
Das § 11 Abs. 2 Buchst. a Alternative 2 des Tierschutzgesetzes i. d. F. des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde v. i. V. mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung v. sowie § 143 Abs. 1 StGB für mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig erklärt. Damit blieb eine Verfassungsbeschwerde gegen das Einfuhr- und Verbringungsverbot für Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes sowie darauf bezogene Überwachungs- und Sanktionsregelungen erfolglos; hingegen waren die Beschwerdeführer, Halter und/oder Züchter von solchen und anderen sog. Kampfhunden, mit ihrer Verfassungsbeschwerde hinsichtlich des Züchtungsverbots im Tierschutzges...