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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 V 819/03 EFG 2004 S. 669 Nr. 9

Gesetze: AO § 191 Abs. 1 S. 1, AO § 5, AO § 69, HGB § 128

Begründung des Auswahlermessens bei Haftungsinanspruchnahme von GbR-Gesellschaftern allein wegen ihrer Gesellschafterstellung nicht erforderlich

Haftung

(Aussetzung der Vollziehung)

Leitsatz

Werden beide Gesellschafter einer gewerblich tätigen GbR allein wegen ihrer Gesellschafterstellung für die Steuerschulden der GbR gleichmäßig als Haftungsschuldner herangezogen, bedarf es keiner besonderen Begründung des Auswahlermessens in dem Haftungsbescheid. In diesem Fall kommt es auf lediglich das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern betreffende Vereinbarungen ebenso wie auf den verschiedenen Umfang der gesellschaftsrechtlichen Aktivitäten der Gesellschafter oder die Beherrschung der Gesellschaft durch nur einen der Gesellschafter nicht an (gegen (U), EFG 1999, 366; hier: tatsächliche Ausübung des Gewerbes nur durch einen Gesellschafter; Meister-Brief des anderen Gesellschafters als dessen einziger Beitrag zur Ermöglichung der Eintragung der GbR in die Handwerksrolle).

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 669 Nr. 9
XAAAB-17453

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