Dauer der Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung bei Fahrzeugen mit
Saisonkennzeichen
Leitsatz
Für die Berechnung der Dauer der
Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte PKW kommt es nicht
darauf an, ob das Fahrzeug ununterbrochen angemeldet war oder aber
vorübergehend stillgelegt worden ist. Die Dauer der Steuerbefreiung
verlängert sich auch nicht um Zeiten, in denen das Fahrzeug wegen
Erteilung eines Saisonkennzeichens nicht auf öffentlichen Straßen in
Betrieb gesetzt oder abgestellt werden darf (zum Begriff der
„vorübergehenden Stilllegung”).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 771 Nr. 10 NAAAB-17452
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