Umfang der Gewerbesteuerpflicht nach
§ 18 Abs. 4 UmwStG bei
Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzelunternehmen und Verkauf des
Einzelunternehmens innerhalb von fünf Jahren
Gewerbesteuermessbescheid 1997
Leitsatz
Wird die Betriebs-GmbH auf das
bisherige Besitz-Einzelunternehmen verschmolzen und dieses innerhalb von
fünf Jahren nach der Verschmelzung veräußert, unterliegt der
Veräußerungsgewinn voll der Gewerbesteuer. Die Steuerpflicht nach
§ 18 Abs. 4 UmwStG
erfasst nicht nur die vor der Verschmelzung in der Kapitalgesellschaft
enthaltenen stillen Reserven, sondern auch die stillen Reserven, die im
Betriebsvermögen des übernehmenden Personenunternehmens (hier:
Einzelunternehmen) vor der Verschmelzung vorhanden waren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1359 Nr. 22 EFG 2004 S. 756 Nr. 10 DAAAB-17451
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