Entfernungspauschale nur für eine Fahrt pro Tag einer
Opernchorsängerin
Einkommensteuer 2001
Leitsatz
1. Die Abgeltungswirkung der
Entfernungspauschale greift auch dann ein, wenn wegen atypischer Dienstzeiten
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal arbeitstäglich
erfolgen (hier: Opernchorsängerin; keine verfassungswidrige
Ungleichbehandlung zwischen an Theatern beschäftigten Künstlern und
anderen Arbeitnehmern).
2. Der Gesetzgeber war von
Verfassungs wegen nicht verpflichtet, für atypische Dienstzeiten eine
Ausnahme von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale vorzunehmen.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 717 EFG 2004 S. 717 Nr. 10 YAAAB-17444
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