Änderung eines bestandskräftigen
Feststellungsbescheides bei Entnahme von Sonderbetriebsvermögen einer KG
in das Privatvermögen einer GbR mbH und ursprünglich vom FA
anerkannter Buchwertübertragung
Leitsatz
Der bestandskräftige
Feststellungsbescheid, mit dem das FA die Übertragung von
Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft zum Buchwert auf eine
GmbH & Co. GbR mbH zugelassen hat, kann nach § 174 Abs. 3 AO 1977
geändert, und die Besteuerung der in dem Sonderbetriebsvermögen
ruhenden stillen Reserven nachgeholt werden, wenn das FA ursprünglich die
übernehmende GbR mbH als gewerblich geprägte Personengesellschaft
eingestuft hat, also von einer Überführung aus dem
Sonderbetriebsvermögen in Betriebsvermögen ausgegangen ist, diese
Annahme sich aber nachträglich aufgrund des , BGHZ 142, 315 als unrichtig herausgestellt hat und das FA nunmehr
von Anfang an von einer Überführung des Sonderbetriebsvermögens
in das Privatvermögen bei der GbR mbH und damit von einer Entnahme unter
Realisierung der stillen Reserven ausgeht (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2000,
1198 und BStBl I 2001, 614).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 620 EFG 2004 S. 620 Nr. 9 KÖSDI 2004 S. 14209 Nr. 6 UAAAB-17441
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