Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sächsisches FG Urteil v. - 5 K 1099/98

Gesetze: UStG 1991 § 20 Abs. 1 S. 1, AO § 5, AO § 118, AO § 164 Abs. 1, AO § 164 Abs. 2, FGO § 102

Wechsel von der Soll- zur Istbesteuerung nach Durchführung einer bestandskräftigen, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Umsatzsteuerveranlagung unzulässig

Anforderungen an die Genehmigung bzw. Ablehnung des Antrags auf Istbesteuerung

Umsatzsteuer 1991 und 1992

Leitsatz

1. Die Zustimmung des FA zum Wechsel von der Soll- zur Istbesteuerung erfolgt im Regelfall nicht konkludent, sondern durch einen gesonderten Verwaltungsakt. Wurde bei Abgabe der Gewerbeanmeldung beim FA sowie bei der einzigen abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldung zwar die Durchführung der Istbesteuerung beantragt, hat das FA hierauf aber nicht eigens reagiert, sondern lediglich kommentarlos Schätzungsbescheide erlassen, ist weder konkludent noch nach Treu und Glauben von einer Genehmigung des FA auszugehen.

2. Der Antrag auf Istbesteuerung kann nur bis zum Abschluss des Veranlagungsverfahrens, also bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheids gestellt werden. Einem nachträglich, erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gestellten Antrag kann ungeachtet dessen nicht mehr entsprochen werden, dass der Bescheid ggf. noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht und nach § 164 Abs. 2 AO geändert werden könnte.

3. Die Versagung der Zustimmung zur Istbesteuerung ist eine Ermessensentscheidung des FA, deren Rechtmäßigkeit von den Gerichten nur nach den für die Kontrolle behördlicher Ermessensentscheidungen geltenden Grundsätzen geprüft werden kann.

Fundstelle(n):
EAAAB-17429

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen