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Frankreich | Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Mit zwei Urteilen vom hat der Conseil d'Etat zur Anwendung des Art. 212-1° CGI durch die Finanzverwaltung Stellung genommen (Urt. Nr. 233894 „Andritz„ und Nr. 249047 „Coréal Gestion„). Die Finanzverwaltung hatte die Auffassung vertreten, dass die Privilegierung von Muttergesellschaften i. S. der Art. 145, 216 CGI (sociétés-mères) durch die Nichtanwendung der Beschränkung von Gesellschafterdarlehen (auf das Eineinhalbfache des Stammkapitals) auf ausländische Muttergesellschaften nicht anwendbar sei und infolgedessen in Fällen ausländischer Muttergesellschaften die Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen verneint, insoweit die Gesellschafterdarlehen die o. a. Grenze überschreiten. Im Falle „Andritz„ hat der Conseil d'Etat entschieden, dass die Nichtanwendung des Mutter...