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IWB Nr. 6 vom Seite 265 Fach 5 Tschechien Gr. 2 Seite 46

Übersicht über das Steuerrecht der Tschechischen Republik

von Dr. Dieter Kischel, Brüssel

I. Vorbemerkung

Obwohl die meisten EU-Beitrittsländer Steuersysteme haben, die denen in der EU ähnlich sind, gibt es in einigen Kernaspekten große Unterschiede.

Die Mehrheit der Kandidatenländer haben Mehrwertsteuerregelungen ähnlich denen der EU. Der durchschnittliche Mehrwertsteuer-Regelsatz liegt zurzeit in den Beitrittsländern bei 19,1 % und damit nur 0,2 Punkte unter dem EU-Durchschnitt. Die Verbrauchsteuern entsprechen – soweit EU-rechtlich harmonisiert (Alkohol, Mineralöl und Tabak) – ebenfalls in der Struktur dem EU-Recht. Das Hauptproblem ist hier die Notwendigkeit, nach entsprechenden Übergangsfristen die Steuern auf Zigaretten zu erhöhen. Einige Länder – darunter befindet sich Tschechien allerdings nicht – werden auch die Steuer auf Dieselkraftstoff anheben müssen, insbesondere nach der Annahme der sog. Energiesteuer-Richtlinie.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Steuersystemen der Kan­didatenländer und denjenigen in der EU finden sich in den Feldern der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer. Der durchschnittliche Körperschaftsteuersatz in der EU liegt bei 29,8 %, während der durchschnittliche Körperschaftsteuersatz in den 10 ...