Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steueramnestie in Belgien: Zum „Gesetz über die einmalige befreiende Anzeige”
I. Einleitung
Neben Deutschland und Italien plant nun auch der belgische Staat die Einführung einer umfassenden Steueramnestie (vgl. zum deutschen Amnestievorhaben: Bloehs, BB 2003, S. 1042 ff.; Schencking, DStR 2003, S. 820; Vater, STR 2003, S. 304 ff.; Vater, ST 2003, S. 1131; zum italienischen Steueramnestievorhaben siehe Mayr/Frei, IWB 2003, F. 5 Italien Gr. 2 S. 495 ff.). Erst jüngst hat die deutsche Bundesregierung mit der Verabschiedung des Steuergesetzgebungspakets vom Dezember 2003 die erstmalige Einführung einer Amnestie für Steuersünder ermöglicht. Die von Belgien, Deutschland und Italien geplanten Amnestievorhaben werden zeitgleich von einer Übereinkunft der EU mit der Schweiz flankiert, die dazu führen soll, dass Steuerpflichtigen die Möglichkeit zur Hinterziehung von Zinseinkünften auf dem gemeinhin als „sicherem„ Boden geltenden europäischen Staatsgebiet erschwert wird (vgl. Vater, DB 2003, S. 2144 ff.; Beer/Jau, ST 2003, S. 1121). Obgleich für belgische Steuersünder aufgrund der örtlichen Nähe primär der Finanzplatz Luxemburg relevant sein dürfte, hat das EU-Schweiz-Abkommen auch auf den Finanzplatz Luxemburg Rückwirkung, da die Eidgenossenschaft einer ...