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FG Hamburg 19.09.2003 III 440/01, NWB 13/2004 S. 100

Gewerbesteuer | einheitlicher Gewerbebetrieb bei Immobilienvermietung und -handel

Verschiedene Tätigkeiten eines Einzelunternehmers können einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen, so die kurzfristige Apartmentvermietung in Boarding-Häusern zusammen mit langfristiger Vermietung und Grundstückshandel. Der sachliche Zusammenhang folgt hier wirtschaftlich aus den Immobilienobjekten, dem einheitlichen Konzept und dem Kunden- und Lieferantenkreis, organisatorisch aus der Identität von Personal und Büro sowie finanziell aus übergreifender Kreditfinanzierung und Erlösverwendung. Die Grundstücke gehören nur im Bereich des Grundstückshandels zum Umlaufvermögen und im Übrigen zum Anlagevermögen des Gewerbebetriebs (, rkr).