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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 3385/00 EFG 2004 S. 394

Gesetze: BewG § 138 Abs. 3, BewG § 146 Abs. 7, BewG § 146 Abs. 6, BewG § 145 Abs. 3

Grundstückswerts bei Villengrundstücken

Leitsatz

1. Für die Bedarfsbewertung sind die vom Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerte maßgebend.

2. Bei der Bewertung eines einheitlichen Villengrundstücks ist eine Aufteilung in zwei Bewertungsflächen und der Ansatz des sog.Hinterlandes mit einem unverhältnismäßig niedrigerem Wert regelmäßig nicht sachgerecht.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 394
EFG 2004 S. 394 Nr. 6
XAAAB-17197

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