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FG Bremen Urteil v. - 2 K 105/03 (1) EFG 2003 S. 1745

Gesetze: VergnStG Br § 3 Abs. 1 Buchst. b Vergnügungsteuergesetz der Freien Hansestadt Bremen § 3 Abs. 1 Buchst. b GGArt. 3 Abs. 1 GGArt. 12 Abs. 1 GGArt. 14 Abs. 1 GGArt. 105 Abs. 2 a Richtlinie 77/388/EWG Art. 33

Vergnügungsteuer 2001 und 2002

Kein Verstoß des Vergnügungsteuergesetzes der Freien Hansestadt Bremen gegen das Grundgesetz oder Europarecht

Leitsätze

Das bremische Vergnügungsteuergesetz in der Fassung der Gesetzesänderungen vom sowie vom verstößt weder gegen Verfassungsrecht (Art. 3, 12, 14, 105 Abs. 2a GG) noch gegen Europarecht (Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG).

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kl.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1745
EFG 2003 S. 1745 Nr. 23
ZAAAB-17179

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