Gewerbliche Einkünfte eines Rundfunkermittlers: Zahlungen der Rundfunkanstalten an die Pensionskasse zugunsten ihrer freien
Mitarbeiter sind Betriebseinnahmen der freien Mitarbeiter
Leitsatz
Ein sog. „Rundfunkermittler„ erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Zahlungen einer Rundfunkanstalt an die Pensionskasse zu Gunsten der freien Mitarbeiter gehören zu deren Betriebseinnahmen.
Da die Zahlungen der Rundfunkanstalt an die Pensionskasse dem Beitragskonto des Rundfunkermittlers bei der Pensionskasse
gutgeschrieben werden, tritt eine objektive Bereicherung des Rundfunkermittlers ein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 491 Nr. 9 EFG 2004 S. 724 QAAAB-17169
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