1. Keine Begrenzung oder Einschränkung von öffentlich-rechtlichen Pflichten des GmbH-Geschäftsführers durch Vorausabtretungen2.
Umsatzsteuer-Abzugsbeträge in Berechnung der Tilgungsquote einzubeziehen
Leitsatz
Öffentlich-rechtliche Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers nach § 34 AO können nicht durch Vorausabtretungen begrenzt oder
eingeschränkt werden.
Umsatzsteuer-Abzugsbeträge i.S. von § 18 Abs. 8 UStG i.V.m. §§ 51 ff UStDV sind in die Berechnung der Tilgungsquote einzubeziehen.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 707 EFG 2004 S. 707 Nr. 10 EAAAB-17160
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