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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 2072/00 EFG 2004 S. 707

Gesetze: AO § 34, AO § 69, UStG § 18 Abs. 8, UStDV § 51, UStDV § 52, UStDV § 53, UStDV § 54, UStDV § 55, UStDV § 56

1. Keine Begrenzung oder Einschränkung von öffentlich-rechtlichen Pflichten des GmbH-Geschäftsführers durch Vorausabtretungen2. Umsatzsteuer-Abzugsbeträge in Berechnung der Tilgungsquote einzubeziehen

Leitsatz

Öffentlich-rechtliche Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers nach § 34 AO können nicht durch Vorausabtretungen begrenzt oder eingeschränkt werden.

Umsatzsteuer-Abzugsbeträge i.S. von § 18 Abs. 8 UStG i.V.m. §§ 51 ff UStDV sind in die Berechnung der Tilgungsquote einzubeziehen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 707
EFG 2004 S. 707 Nr. 10
EAAAB-17160

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