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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 241/2003 EFG 2004 S. 722

Gemäß Altenteilsvertrag getragene Aufwendungen für ein Grabmal als dauernde Last

Leitsatz

Auch ihrer Natur nach einmalige Vorgänge können den Begriff der dauernden Last erfüllen, sofern es sich um im Rahmen eines Altenteils vereinbarte typische Versorgungsleistungen handelt. Die Wiederkehr der Leistungen besteht hier darin, dass die verschiedensten einmaligen Vorgänge im Rahmen der auf Lebenszeit und damit dauernd übernommenen Versorgung des Altenteilsberechtigten den Versorgungstatbestand immer wieder neu auslösen können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 722
EFG 2004 S. 722 Nr. 10
RAAAB-17134

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