Zuwendungen an politische Parteien (§§ 34g,10b EStG); Zuwendungsbestätigungen
Mit o.a. Bezugsschreiben wurde Rdnr. 7 des (BStBl 2000 I S. 592) für politische Parteien geändert. Aus Billigkeitsgründen sollten keine steuerlich nachteiligen Folgen gezogen werden, wenn bis zum Zuwendungsbestätigungen nach Rdnr. 7 alter Fassung erstellt worden sind.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird diese Frist bis zum
verlängert.
BMF v. - IV C 4
-S 2223 - 19/04
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2004 I Seite 335
VAAAB-17111