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Umsatzsteuer | keine Befreiung bei Erstellung eines Gutachtens zum Gesundheitszustand einer Person durch einen Arzt
Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass die darin normierte Mehrwertsteuerbefreiung nicht für die Leistung eines Arztes gilt, die in der Erstellung eines Gutachtens zum Gesundheitszustand einer Person im Hinblick darauf besteht, Anhaltspunkte zu gewinnen, die für oder gegen einen Antrag auf Zahlung einer Invaliditätspension sprechen. Dass der medizinische Sachverständige von einem Gericht oder einer Pensionsversicherungsanstalt beauftragt wurde, ist hierfür ohne Belang (, Margarete Unterpertinger).