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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 113/99

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Einkommensteuer: Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz

Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG sind demjenigen zuzurechnen, der Träger der Rechte und Pflichten aus dem den Zinseinnahmen zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ist. Zinseinnahmen sind einem Steuerpflichtigen dann nicht als Einkünfte zurechenbar, wenn er keine Dispositionsbefugnis über das Rechtsverhältnis hat und ihn die wirtschaftlichen Folgen der Kapitalüberlassung einschließlich des Risikos eines Vermögensverlustes nicht unmittelbar treffen.

Fundstelle(n):
EAAAB-16953

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