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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 18/99

Gesetze: EigZulG § 7 S. 3, EStG § 7b

Kürzungsvolumen im Sinne des § 7 Satz 3 Eigenheimzulagengesetz

Leitsatz

Für die Folgeobjektregelung des § 7 EigZulG kommen als Erstobjekte u.a. Eigentumswohnungen in Betracht, für die der Steuerpflichtige erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch genommen hat, die ihm jedoch nicht bis zum Ablauf des Begünstigungszeitraums zuzurechnen waren. Dies ist regelmäßig bei Veräußerung oder unentgeltlicher Übertragung des Objekts der Fall. Die bloße Aufgabe der eigenen Wohnnutzung und die Vermietung des Objekts zu Wohnzwecken reichen hierfür nicht aus, da die Anspruchsberechtigung und Zurechnung des Objekts hierdurch nicht berührt werden.

Fundstelle(n):
UAAAB-16952

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