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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 227/00

Gesetze: MGV § 7 Abs. 2a MGV § 7a MGV § 9 Abs. 1 Nr. 1 VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 6 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 857/94 Art. 12 Buchst. e VO (EG) Nr. 1256/99 Art. 1 Nr. 7 VwVfG§ 43 Abs. 2 VwVfG§ 43 Abs. 3 VwVfG§ 44 Abs. 1 AO§ 42 BGB § 117

Bindungswirkung einer Bescheinigung der Landesstelle über den Referenzmengenübergang

Leitsatz

Die Bescheinigung der Landesstelle über den Referenzmengenübergang stellt einen feststellenden Verwaltungsakt dar, der für das Hauptzollamt verbindlich eine Zuordnung von Referenzmengen trifft. Eine Durchbrechung der Bindungswirkung kommt nur ausnahmsweise bei einer Nichtigkeit dieses Verwaltungsaktes in Betracht.

Fundstelle(n):
TAAAB-16948

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